Hausrat.

Donnerstag, 19. Mai 2011 um 19:07

Wird ein Fenster von einem Einbrecher ausgehobelt, dann kommt für das beschädigte Fenster nicht die Hausratversicherung auf, sondern die Gebäudeversicherung. Häufig wird dies von betroffenen Personen nicht beachtet oder es wurde nicht gewusst. Sofern also keine Gebäudeversicherung besteht, muss der Wohnungseigentümer für den Fensterschaden selbst aufkommen. Sachen, die bei diesem Einbruch gestohlen werden, sind aber von der Hausratversicherung abgeduckt und werden von der Hausratversicherung bezahlt. –> Die beste Hausratversicherung online vergleichen.

Um den Schaden ersetzt zu bekommen, muss der Schadensfall sofort und mit allen Angaben der Versicherung gemeldet werden. In der Regel kommt ein Versicherungsmitarbeiter in die Wohnung, um sich von dem Ausmaß des gemeldeten Schadens zu informieren und um sich ein Bild von der Situation zu machen. Selbstverständlich möchten Versicherungsgesellschaften vor allem Versicherungsbetrügern auf die Schliche kommen und führen daher häufige Kontrollen durch und hinterfragen vieles explizit und bis in das kleinste Detail. Sicherlich kann dies etwas unangenehm sein, aber durch Versicherungsbetrug steigen langfristig betrachtet die Prämien für die Versicherungsnehmer. Viele Versicherungen versuchen auch nicht immer sofort den gesamten Schaden zahlen zu müssen und suchen daher Rechtfertigungen für diese Teilzahlungen. Als Versicherungsnehmer sollte man sich nicht immer mit dem ersten Angebot der Versicherung zufrieden geben.

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